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   LG Köln, 17.01.1979 - 13 S 220/78   

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https://dejure.org/1979,9354
LG Köln, 17.01.1979 - 13 S 220/78 (https://dejure.org/1979,9354)
LG Köln, Entscheidung vom 17.01.1979 - 13 S 220/78 (https://dejure.org/1979,9354)
LG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 1979 - 13 S 220/78 (https://dejure.org/1979,9354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 01.12.1976 - 13 S 240/76
    Auszug aus LG Köln, 17.01.1979 - 13 S 220/78
    Zur Überwachung der Absperrung einer Wasserzuleitung für die Waschmaschine sind vor Antritt einer Urlaubsreise beide Ehegatten als Mitbesitzer verpflichtet (Ergänzung zu LG Köln VersR 1977, 270).
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Diese Formulierung und Entscheidungen der Instanzgerichte, die sich mit dem Beginn der Verjährung von Vermieteransprüchen und demzufolge mit dem von der Beendigung des Mietverhältnisses zu unterscheidenden Begriff der Rückgabe des Mietobjekts befassen (vgl. KG in OLGZ 39, 154, 155; OLG Dresden in OLGZ 41, 117; OLG Köln in MDR 1960, 860; OLG Celle ZMR 1969, 283, 284; Landgericht Köln in VersR 1979, 415, 416; OLG Frankfurt am Main in BB 1982, 1385) machen eine Klärung erforderlich, ob die Regelung des § 558 BGB die rasche Abwicklung der Vermieteransprüche nur im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleisten soll, oder ob derartige Ansprüche in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch bei fortbestehendem Mietverhältnis rasch erledigt werden sollen, sofern nur der Vermieter durch Inbesitznahme des Mietobjekts in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von Beschädigungen am Mietobjekt zu machen.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90

    Mietrecht: Verjährungsbeginn bei unmittelbarer Weiterverpachtung

    Es kann offen bleiben, ob sich aus dem Zweck der Vorschrift des § 558 BGB ergibt, dass sie auch für die Beschädigung (Verschlechterung) von Sachen gilt, die nicht Teil der Mietsache sind und sich auf einem ebenfalls dem Vermieter gehörenden Nachbargrundstück befinden (vgl. BGHZ 61, 227, 231; BGHZ 86, 71, 81; bejahend LG Köln, VersR 1979, 415; AG Schöneberg, MDR 1979, 847).
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